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Preisbeispiele |
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| Die in Österreich
zugelassenen Rechtsanwälte sind an gesetzliche
(Rechtsanwaltstarifgesetz) und standesrechtliche Vorschriften,
allgemeine Honorar-Kriterien
gebunden.
Das Honorar wird im Einzelfall mit dem Klienten besprochen und kann zumeist im Vorhinein dann abgeschätzt werden, wenn die vom Anwalt zu erbringende Dienstleistung klar und deutlich fixiert werden kann. Dies ist im allgemeinen bei Verträgen der Fall, bei Vertretungen vor Gericht richtet sich das Honorar nach dem geltend gemachten Betrag (Streitwert) sowie nach Art und Dauer der Verhandlungen. Für die Einbringung einer Scheidungsklage ergibt sich beispielsweise folgender Betrag:
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